Bundesrat möchte E-Voting in den ordentlichen Betrieb überführen

Bundesrat möchte E-Voting in den ordentlichen Betrieb überführen 27.06.2018

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 mit dem Schlussbericht der Expertengruppe Vote Electronique befasst und verschiedene Entscheide für die nächsten Schritte im Thema E-Voting gefällt. Er möchte eine gesetzliche Grundlage für die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb schaffen. Ein sogenanntes papierarmes E-Voting soll ermöglicht werden. Die Kantone können weiterhin selbst entscheiden, ob sie E-Voting einführen möchten. Ferner steht es den Stimmberechtigten natürlich frei, weiterhin persönlich oder brieflich abzustimmen.

Link auf Medienmitteilung Bundesrat vom 27. Juni 2018

Link auf Schlussbericht der Expertengruppe Vote Electronique